Corona-Epidemie: Wir sind wie gewohnt für Sie da

Werte bestehende und zukünftige Mandanten,

wir erhielten von Ihnen in den vergangenen Tagen zahlreiche Zuschriften bezüglich der geplanten Auswirkungen durch die Corona-Pandemie auf unsere tägliche Mandatsarbeit.

Unsere Kanzlei ist seit der Gründung vor nunmehr über einem Jahrzehnt bereits umfassend digital aufgestellt. Da es sich bei der Revision im Strafrecht auch grundsätzlich um ein rein schriftliches Verfahren handelt, bei dem Gerichtsverhandlungen nur in seltenen Ausnahmefällen stattfinden (siehe Ablauf einer Revision), ist es uns möglich, Ihre Revisionen trotz Corona-Epidemie bundesweit örtlich und zeitlich flexibel zu bearbeiten. Folglich können Sie uns auch in diesen besonderen Tagen selbstverständlich jederzeit erreichen. Unsere Standorte sind wie gewohnt besetzt und Sie können uns jederzeit per E-Mail, Fax, Telefon, Post oder Kontaktformular kontaktieren.

Sofern Sie planen eine Revision einzulegen, zögern Sie aber bitte auch in diesen Tagen nicht und kontaktieren Sie uns rechtzeitig. Die Fristen für eine Revision sind nicht verlängerbar und müssen zwingend eingehalten werden. Aus diesem Grund übersenden Sie uns gerne vorab Ihr Urteil oder –wenn Sie dies noch nicht haben – die Anklageschrift per E-Mail, damit wir uns umgehend mit Ihnen per Telefon oder – sofern gewünscht – per verschlüsselter Videokonferenz in Verbindung setzen können.

Rechtsanwalt Dr. Böttner steht Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung und Expertise bei Ihrer Revision zur Seite, um gemeinsam das optimale Ergebnis in Ihrem Fall zu erreichen.

Bleiben Sie wohlauf und gesund.
Ihr Team der Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger