Im Rahmen von Verständigungen kommt es immer wieder zu Fehlern. Gerade diese Fehler führen zu erfolgreichen Revisionen. Aktuell musste der Bundesgerichtshof (BGH) über die Belehrungspflicht im Rahmen einer Verständigung gemäß § 257c Abs. 5 StPO entscheiden. Erneut ist einem Gericht hierbei ein Fehler unterlaufen.
Ist Amphetamin eine „harte Droge“?
Erneut beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit den Grundsätzen der Strafzumessung (§ 46 StGB). Hier unterlaufen den Gerichten häufig Fehler, die mit der Revision in vielen Fällen erfolgreich gerügt werden können.
Das Landgericht Augsburg verurteilte den Angeklagten wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen – insbesondere mit Amphetamin – zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Der Angeklagte wendet sich gegen seine Verurteilung mit der Revision.
Tateinheit: Fahren ohne Fahrerlaubnis und Besitz von Betäubungsmitteln
Mit einer immer wiederkehrenden Frage befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut im September 2018. Der BGH stellte fest, unter welchen Voraussetzungen zwischen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 StVG) und dem Besitz von Betäubungsmitteln – in nicht geringen Mengen (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) – grundsätzlich Tateinheit besteht. Ob die Delikte in Tateinheit zueinanderstehen, kann insbesondere für den Angeklagten im Hinblick auf die Höhe der Strafe eine wichtige Rolle spielen. Werden verschiedene Straftaten als eine Tateinheit gesehen, so erfolgt nur eine Bestrafung der schwerwiegendsten Tat.
Revisionsgrund: Rücktritt vom Versuch übersehen
Das Strafrecht belohnt den freiwilligen Rücktritt von einer versuchten Straftat. Wer freiwillig die „goldene Brücke“ zurück in die Legalität wählt, dem kommt eine Straffreiheit zugute. Dies gilt grundsätzlich für alle Straftatbestände, sofern der Erfolg der Tat noch nicht eingetreten ist. Vergisst ein Gericht bei einem versuchten Straftatbestand den Rücktritt zumindest in Betracht zu ziehen, stellt dies einen Fehler dar, der zu einer erfolgreichen Revision führt. In der Praxis sieht man immer wieder, dass die Gerichte den Rücktritt gar nicht sehen oder nur sehr oberflächlich behandeln. So auch hier:
Beweiswürdigung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Wenig überraschend ist der Besitz und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wie Cannabis, Heroin, Kokain oder Crystal Meth in Deutschland verboten. Welche Strafe konkret droht, ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Bei einer Verurteilung wegen eines Drogendelikts muss das Gericht einige Besonderheiten beachten. Insbesondere kommt es für die Strafhöhe ganz entscheidend darauf an, welche Art von Droge in welcher Menge gehandelt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun erneut entschieden, dass an die Beweiswürdigung des Gerichts im Betäubungsmittelstrafrecht hohe Anforderungen gestellt werden. Nur wenn der Handel lückenlos nachgewiesen werden kann, darf der Angeklagte deswegen verurteilt werden.
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