Aktuelles

An dieser Stelle informieren wir Sie über die wichtigsten und erfolgreichen Revisionsentscheidungen vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger verteidigt bundesweit erfolgreich in Revisionen im Strafrecht.

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Psychische Krankheiten und der Vorsatz

von Dr. Böttner

Der Vorsatz spielt in vielen Fälle eine entscheidende Frage. Insbesondere bei Tötungsdelikten kann die Frage einen erheblichen Einfluss auf die Strafe nehmen. Im vorliegenden Fall stand ein versuchter Mord im Raum. Ein Mann zündete sein Wohnhaus an, in dem sich noch Nachbarn von ihm befanden. Fraglich war jedoch, ob der Täter dahingehend tatsächlich einen Vorsatz bezüglich der Tötung seiner Nachbarn hatte.

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Revision erfolgreich: Feststellung beim Bau der Yachthafenresidenz in Rostock unzureichend

von Dr. Böttner

Das Verfahren rund um den möglichen Subventionsbetrug beim Bau der Yachthafenresidenz in Rostock geht weiter. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ein Urteil des Landgerichts Rostock in weiten Teilen auf und verwies das Verfahren zur Neuverhandlung an das Landgericht Schwerin zurück. In diesem Rahmen musste sich der BGH mit Fragestellungen zum Subventionsbetrug und dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt beschäftigen. Der Angeklagte soll polnische Arbeiter auf seiner Baustelle beschäftigt haben, ohne Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abgeführt zu haben. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, das Großprojekt künstlich in zwei Teile aufgespalten zu haben, um EU-Bestimmungen zur Gewährung von Fördermitteln zu umgehen.

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Revision durch Rechtsanwalt Dr. Böttner vor dem OLG Stuttgart erfolgreich

von Dr. Böttner

Vor dem OLG Stuttgart konnte Rechtsanwalt Dr. Böttner erneut eine erfolgreiche Revision für einen Mandanten erstreiten. Dies zeigt erneut, dass man sich mit einem Urteil vom Landgericht nicht zufriedengeben muss. Es besteht immer noch die Möglichkeit einer erfolgreichen Revision. Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger gemäß § 179 StGB (altes Recht) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Nachdem auch die Berufung vor dem Landgericht Tübingen erfolglos war, legte Rechtsanwalt Dr. Böttner für seinen Mandanten Revision beim Oberlandesgericht Stuttgart ein. Hier rügte Rechtsanwalt Dr. Böttner die Verletzung formellen und sachlichen Rechts. Das OLG Stuttgart folgte den Argumenten aus der Revisionsbegründung und hob das Urteil deswegen auf.

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