Anwaltskanzlei für Strafrecht – Dr. Böttner

Die Kanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger ist eine Anwaltskanzlei mit Spezialisierung auf Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Revision in Strafsachen, also der Überprüfung von Strafurteilen durch die Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof (BGH).

Die von dem Hamburger Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Böttner gegründete Kanzlei hat ihren Hauptsitz in den Colonnaden im Herzen von Hamburg sowie Zweigstellen in Neumünster und Frankfurt am Main. Von diesen drei Standorten aus vertreten wir bundesweit die Interessen von Privatpersonen und Unternehmen. Während manche Rechtsanwälte und Fachanwälte das Strafrecht nur am Rande bearbeiten, liegt der Fokus unserer Kanzlei auf der Strafverteidigung, der Nebenklagevertretung und dem Revisionsrecht weit über die Grenzen Hamburgs hinaus.

Warum ist die anwaltliche Vertretung im Strafrecht so wichtig?

Sie haben es in Strafverfahren auch außerhalb von Hamburg mit hochqualifizierten und auf das Strafrecht spezialisierten Staatsanwälten und Richtern zu tun, mit denen Sie sich als Beschuldigter, Angeklagter oder auch als Verletzter konfrontiert sehen. Es kommt zudem immer häufiger vor, dass auch Anzeigenerstatter durch spezialisierte Rechtsanwälte vertreten werden.

Sie sollten daher ebenfalls Wert auf eine fachlich fundierte Strafverteidigung legen, um Waffengleichheit herzustellen. Das gilt für das Ermittlungsverfahren ebenso wie für die Hauptverhandlung und für die Rechtsmittelinstanzen.

Unser Schwerpunkt: Revision in Strafsachen

Mit der Verkündung eines Urteils ist ein Strafverfahren nicht abgeschlossen. Die Revision eröffnet die Möglichkeit, ein Urteil auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen, sowohl im allgemeinen Strafrecht als auch in umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren.

Das Revisionsverfahren folgt eigenen Regeln. Es werden keine Zeugen erneut vernommen und keine Tatsachen neu festgestellt. Entscheidend ist allein, ob das Gericht das materielle Recht zutreffend angewendet und die Verfahrensvorschriften eingehalten hat. Maßgeblich sind dabei das schriftliche Urteil und das Protokoll der Hauptverhandlung.

Der Erfolg einer Revision hängt deshalb von der schriftlichen Begründung ab. Insbesondere die Verfahrensrüge stellt hohe Anforderungen: Nach § 344 Abs. 2 StPO muss der zugrunde liegende Sachverhalt so vollständig vorgetragen werden, dass das Revisionsgericht allein anhand der Begründungsschrift entscheiden kann. Hinzu kommen kurze und nicht verlängerbare Fristen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Bereich zur Revision im Strafverfahren.

Wir übernehmen Revisionen sowohl in eigenen Verfahren als auch dann, wenn Sie in der Tatsacheninstanz durch einen anderen Rechtsanwalt verteidigt wurden. Ein Wechsel der Verteidigung zur Revisionsinstanz ist üblich und in vielen Fällen sinnvoll.

Unsere Tätigkeitsfelder im Überblick

  • Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung
  • Wirtschaftsstrafrecht, unter anderem bei Betrug, Untreue, Steuerdelikten und Insolvenzstraftaten
  • Berufung vor den Landgerichten
  • Revision vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof
  • Nebenklagevertretung einschließlich der Revision zugunsten des Verletzten
  • Vertretung bei Durchsuchung, Beschlagnahme und Untersuchungshaft

Strafverteidiger Dr. Böttner: Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt und Neumünster

Mit Rechtsanwalt Dr. iur. Sascha Böttner, dem Gründer der Kanzlei, steht Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Rechte im Strafprozess ein promovierter Fachanwalt für Strafrecht mit Doppelprädikatsexamen zur Seite.

Aufgrund der seit 2005 bestehenden Spezialisierung auf das Strafrecht und der damit verbundenen Empfehlungen werden Mandate häufig auch weit außerhalb der Kanzleistandorte in Hamburg, Frankfurt und Neumünster übernommen. Das betrifft wichtige Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen ebenso wie die Berufung vor den Landgerichten und die Revision vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof.

Die in mehr als fünftausend Ermittlungsverfahren gewonnene Expertise von Dr. Böttner als Strafverteidiger und Nebenklagevertreter wird ergänzt durch die weiteren Rechtsanwälte der Kanzlei, ein qualifiziertes Backoffice sowie externe Rechtsanwälte als Kooperationspartner. Je nach Bedarf stellen wir ein Team von Strafverteidigern und Fachanwälten für Strafrecht zusammen, das Ihr Verfahren über alle Instanzen hinweg begleitet. Mehr zum Kanzleigründer erfahren Sie im Portrait von Rechtsanwalt Dr. Böttner.

Notfallnummer unserer Strafrechtskanzlei

Sie erreichen die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger während unserer Geschäftszeiten von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der Rufnummer 040 18018477. Alternativ nutzen Sie unser Kontaktformular.

Im Falle einer Durchsuchung oder Verhaftung ist unsere Kanzlei unter dieser Notfallnummer 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar. Ist gegen Sie bereits ein Urteil ergangen, sollten Sie uns möglichst noch am Tag der Verkündung ansprechen, damit die Revisionsfrist gewahrt bleibt.

Sie sind herzlich eingeladen, sich auf unseren Seiten über unsere Kompetenzfelder zu informieren.

Strafverteidigung

Die Strafverteidigung ist individuell auf die Interessen des Mandanten auszurichten. Wir entwickeln und setzen die für Ihren konkreten Fall bestmögliche Verteidigung in jedem Verfahrensstadium um.

Fachanwalt für Strafrecht

Die reine Spezialisierung unserer Kanzlei auf das Strafrecht erlaubt es uns, Ihnen in allen Bereichen des Strafrechts die bestmögliche Beratung, Verteidigung und Vertretung anbieten zu können.

Philosophie

Eine professionelle, seriöse und effektive Strafverteidigung ist der Schlüssel zum Erfolg. Zu unserem Selbstverständnis gehört es, für all unsere Mandanten die beste Verteidigung sicherzustellen.

Karriere

Zu einem erfolgreichen Rechtsanwalt-Team gehört auch immer das Backoffice, bestehend aus Rechtsanwaltsfachangestellten, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Referendaren. Wir suchen laufend engagierte Mitarbeiter für unsere Kanzlei.

Standorte

Unsere Standorte in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster ermöglichen es uns, bundesweit die Interessen unserer Mandanten effektiv und effizient zu vertreten.

IHR RECHTSANWALT FÜR DIE REVISION IM STRAFRECHT | DR. SASCHA BÖTTNER (FACHANWALT FÜR STRAFRECHT)

Spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Strafverfahren wegen einer Sexualstraftat | Bundesweite Verteidigung.

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