Rechtsanwalt für Revision im Strafrecht

Revision im Strafrecht – Höchste Kunst der Strafverteidigung

Die Revision (lat. Überprüfung) ist der anspruchsvollste Bereich des Strafrechts. Eine erfolgreiche Revision im Strafrecht setzt nicht nur die besten strafrechtlichen Kenntnisse, sondern auch Spezialkenntnisse im Revisionsverfahren voraus. Um sich die größten Erfolgschancen zu sichern, sollten Sie einen Experten für Ihre Revision beauftragen. Da es sich bei der Revision im Strafrecht meist um ein rein schriftliches Verfahren handelt, sind Sie bei der Auswahl Ihres Experten für die Revision örtlich nicht gebunden.

Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in Revisionen vor dem Bundesgerichtshof und den Oberlandesgerichten in Strafsachen zählt Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Böttner als Fachanwalt für Strafrecht zu den angesehensten  Revisionsverteidigern. Mit seiner Expertise steht Rechtsanwalt Dr. Böttner Ihnen bundesweit zur Seite.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie erste Informationen zum Revisionsverfahren im Strafrecht. Die Revision ist im Strafrecht die Königsdisziplin und das letzte Mittel, um das Ruder herumzureißen. Je eher Sie sich an Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Böttner wenden, desto eher kann er für Sie alle Chancen und Möglichkeiten ausschöpfen. Gerne können Sie uns vorab Ihr Urteil oder, wenn dieses noch nicht vorliegt, die Anklageschrift übersenden.

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner ist Ihr Spezialist für die Revision im Strafrecht. Profitieren auch Sie von seiner umfangreichen Erfahrung.

Erfolgsaussichten

Die Erfolgsaussichten einer Revision liegen in Ihren Händen. Insbesondere die Auswahl des Rechtsanwalts kann einen erheblichen Einfluss auf den Ausgang Ihrer Revision haben.

Kosten

Wir bieten Ihnen von Anfang an volle Kostentransparenz. Sobald Sie uns Ihr Urteil übersendet haben, können wir Ihnen einen für beide Seiten fairen Pauschalpreis anbieten.

Bundesweite Revisionsverteidigung

Rechtsanwalt Dr. Böttner führt Ihre Revision vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof, unabhängig davon, wo das angegriffene Urteil ergangen ist.

  • Persönliche Bearbeitung durch Rechtsanwalt Dr. Böttner
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Schwerpunkt Revisionsrecht seit 2005
  • Revisionen im allgemeinen Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht
  • Übernahme auch nach Verteidigung durch einen anderen Rechtsanwalt
  • Bundesweit tätig, ortsunabhängig durch schriftliches Verfahren

SPEZIALISIERTER ANWALT FÜR DIE REVISION IM STRAFRECHT

Vereinbaren Sie mit Rechtsanwalt Dr. Böttner ein unverbindliches Erstgespräch zu Ihrem Urteil. Bitte beachten Sie dabei die Frist für die Einlegung der Revision.

BUNDESWEITE VERTRETUNG IN ALLEN REVISIONSVERFAHREN

Rechtsanwalt Dr. Böttner übernimmt Revisionen in der gesamten Bundesrepublik. Da die Revision im Strafrecht nahezu ausschließlich schriftlich geführt wird, spielt Ihr Wohnort für die Auswahl des Revisionsanwalts keine Rolle.

Die Spezialisierung auf das Revisionsrecht besteht seit Gründung der Kanzlei im Jahr 2005. Auf dieser Grundlage prüft Rechtsanwalt Dr. Böttner Ihr Urteil systematisch auf sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Fehler und legt Ihnen offen dar, welche Angriffspunkte tatsächlich tragfähig sind.

Der Erfolg einer Revision hängt maßgeblich von der Erfahrung des Revisionsverteidigers ab. Rechtsanwalt Dr. Böttner ist Fachanwalt für Strafrecht und bearbeitet Revisionsverfahren seit 2005 als eigenen Schwerpunkt. Er führt die Revisionsprüfung und die Begründung persönlich.

Die Revision prüft das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler. Neue Zeugen, neue Beweismittel und eine eigene Beweiswürdigung sind ausgeschlossen. Maßgeblich sind allein das schriftliche Urteil und das Protokoll der Hauptverhandlung.

Nach der Einlegung folgt die Revisionsbegründung, anschließend die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft und der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft oder des Generalbundesanwalts. Erst danach entscheidet das Revisionsgericht.

Die häufig genannte Erfolgsquote von rund drei Prozent umfasst auch Revisionen, die von vornherein nur zur Verzögerung eingelegt und später zurückgenommen werden. Aussagekräftig ist allein die Prüfung Ihres konkreten Urteils.

Die Vergütung richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens. Nach Durchsicht des Urteils erhalten Sie ein Pauschalangebot, das die Einlegung, die Revisionsprüfung, die Begründung und die Gegenerklärung umfasst.

Die Frist zur Einlegung der Revision beträgt eine Woche ab Urteilsverkündung und ist nicht verlängerbar. Nehmen Sie deshalb möglichst noch am Tag der Verkündung Kontakt auf.

Der Erfolg einer Revision entscheidet sich in der Prüfung des Urteils, nicht im Gerichtssaal. Wer die Akte gründlich durchdringt, findet die Fehler, die andere übersehen.

Dr. Sascha Böttner (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht)

Mandanten schätzen unsere Erfolge

Für mich der beste Strafverteidiger. Ich hatte vorher schlechte Erfahrungen mit Anwälten gemacht und die Hoffnung schon verloren. Erst für die Revision habe ich mir dann mit Rechtsanwalt Dr. Böttner einen spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht gesucht und er hat tatsächlich die Aufhebung des Urteils und anschließend einen Freispruch in der Berufung erreicht. Ich kann nur sagen: Er hat meine Existenz gerettet. [...]

R. S. auf Google

Rechtsanwalt Dr. Böttner und seine Kanzlei kann ich nur weiterempfehlen. Professioneller, zuverlässiger, freundlicher und kompetenter Rechtsbeistand. Der telefonische und schriftliche Umgang war prompt und sehr nett. Hier ist man in den absolut besten Händen. Ich bedanke mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiter-/in für das Geleistete. Dank Ihnen können wir nun wieder aufatmen. Ich werde Sie jederzeit gern weiterempfehlen.

F. S. auf Anwalt.de

Obwohl ich unschuldig war, wurde ich zunächst angeklagt und habe mich leider erst dann mit der Strafrechtssache an Rechtsanwalt Dr. Böttner gewandt. Zum Glück nicht zu spät, die Hauptverhandlung konnte dann doch noch abgewendet werden. Ich war mit Herrn Böttner als Strafverteidiger an meiner Seite sehr zufrieden, fachlich wie auch menschlich. Ein schönes Gefühl, endlich mal wieder ruhig durchschlafen zu können. Auf diesen Anwalt kann man zählen. Ich empfehle ihn weiter, damit auch andere wieder ruhig schlafen können. Vielen Dank.

M. O. auf Google

Hochkarätig ausgebildeter Rechtsanwalt mit Befähigung zum Richteramt, dem allen voran im Bereich des Strafrechts keiner so schnell was vor macht. Wer auf einen professionellen, seriösen, bewanderten und sympathischen Rechtsanwalt setzt, ist hier bestens aufgehoben. Ohne Bedenken weiterzuempfehlen.

E. auf Google

Ich kann die Leistung von Herrn Dr. Böttner nur schwer in Worte fassen, denn er hat nicht nur für den tollen Ausgang meines anhängigen Strafverfahrens gesorgt; es war viel mehr, er hat mir neuen Mut gegeben, mich um meine kleine Firma mit vollem Herzen zu kümmern, um so auch meinen Mitarbeitern einen gesicherten Arbeitsplatz bieten zu können. Danke! Ich bin von ihm und seinen Leistungen absolut überzeugt und kann Herrn Dr. Böttner nur jedem weiterempfehlen, der einen Verteidiger in einem Strafverfahren benötigt.

S. A. auf Google

Dr. Böttner ist ein versierter und kompetenter Strafverteidiger. Es wird nichts beschönigt, sondern realistisch analysiert. Darüber hinaus ist er auch menschlich sehr umgänglich und sympathisch. Man fühlt sich gut aufgehoben und das Preis-/Leistungsverhältnis ist durchaus angemessen. Ich würde Dr. Böttner jederzeit wieder mit meiner Verteidigung beauftragen und kann ihn uneingeschränkt empfehlen.

A. auf Provenexpert

Ich kann die Kanzlei von RA Herrn Dr. Böttner mit bestem Gewissen weiterempfehlen. Neben einer freundlichen und fachkompetenten Beratung, habe ich auch psychologische Unterstützung von Herrn Dr. Böttner erhalten. Das Verfahren gegen mich hat Herr Dr. Böttner erfolgreich zur Einstellung gebracht. Top Anwalt!

H. R. auf Google

WAS TUN NACH EINEM STRAFURTEIL?

Rechtsanwalt Dr. Böttner ist Ihr Ansprechpartner, sobald ein Urteil gegen Sie ergangen ist. Das gilt unabhängig davon, ob Sie in der Tatsacheninstanz durch unsere Kanzlei oder durch einen anderen Rechtsanwalt verteidigt wurden. Ein Verteidigerwechsel zur Revisionsinstanz ist üblich und in vielen Fällen sinnvoll, weil die Revision eine kritische Prüfung auch der bisherigen Verteidigungsarbeit einschließt.

Entscheidend ist der Zeitpunkt. Die Revision muss binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden. Läuft diese Frist ab, wird das Urteil rechtskräftig und eine Wiedereinsetzung kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht. Melden Sie sich deshalb frühzeitig, damit die Frist gewahrt bleibt und wir die erforderliche Bearbeitungskapazität für die Revisionsprüfung reservieren können.

In einem unverbindlichen Erstgespräch gibt Ihnen Rechtsanwalt Dr. Böttner persönlich eine erste Einschätzung zu Ihrem Urteil. Nach Durchsicht des schriftlichen Urteils, des Hauptverhandlungsprotokolls und der Verfahrensakten bespricht er mit Ihnen, welche Rügen in Betracht kommen und wie die Revision aufgebaut wird. Über den Stand des Verfahrens informieren wir Sie in jedem Abschnitt.

Bei einer Durchsuchung oder Verhaftung erreichen Sie Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger rund um die Uhr über unsere Notfallnummer. In allen anderen Fällen erreichen Sie uns zwischen 08:00 und 18:00 Uhr oder jederzeit über unser Kontaktformular.

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