Rechtsanwalt für Revision im Strafrecht
Revision im Strafrecht – Höchste Kunst der Strafverteidigung
Die Revision (lat. Überprüfung) ist der anspruchsvollste Bereich des Strafrechts. Eine erfolgreiche Revision im Strafrecht setzt nicht nur die besten strafrechtlichen Kenntnisse, sondern auch Spezialkenntnisse im Revisionsverfahren voraus. Um sich die größten Erfolgschancen zu sichern, sollten Sie einen Experten für Ihre Revision beauftragen. Da es sich bei der Revision im Strafrecht meist um ein rein schriftliches Verfahren handelt, sind Sie bei der Auswahl Ihres Experten für die Revision örtlich nicht gebunden.
Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in Revisionen vor dem Bundesgerichtshof und den Oberlandesgerichten in Strafsachen zählt Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Böttner als Fachanwalt für Strafrecht zu den angesehensten Revisionsverteidigern. Mit seiner Expertise steht Rechtsanwalt Dr. Böttner Ihnen bundesweit zur Seite.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie erste Informationen zum Revisionsverfahren im Strafrecht. Die Revision ist im Strafrecht die Königsdisziplin und das letzte Mittel, um das Ruder herumzureißen. Je eher Sie sich an Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Böttner wenden, desto eher kann er für Sie alle Chancen und Möglichkeiten ausschöpfen. Gerne können Sie uns vorab Ihr Urteil oder, wenn dieses noch nicht vorliegt, die Anklageschrift übersenden.

Rechtsanwalt
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner ist Ihr Spezialist für die Revision im Strafrecht. Profitieren auch Sie von seiner umfangreichen Erfahrung.
Erfolgsaussichten
Die Erfolgsaussichten einer Revision liegen in Ihren Händen. Insbesondere die Auswahl des Rechtsanwalts kann einen erheblichen Einfluss auf den Ausgang Ihrer Revision haben.
Kosten
Wir bieten Ihnen von Anfang an volle Kostentransparenz. Sobald Sie uns Ihr Urteil übersendet haben, können wir Ihnen einen für beide Seiten fairen Pauschalpreis anbieten.
Bundesweite Revisionsverteidigung
Rechtsanwalt Dr. Böttner führt Ihre Revision vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof, unabhängig davon, wo das angegriffene Urteil ergangen ist.
- Persönliche Bearbeitung durch Rechtsanwalt Dr. Böttner
- Fachanwalt für Strafrecht
- Schwerpunkt Revisionsrecht seit 2005
- Revisionen im allgemeinen Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht
- Übernahme auch nach Verteidigung durch einen anderen Rechtsanwalt
- Bundesweit tätig, ortsunabhängig durch schriftliches Verfahren
SPEZIALISIERTER ANWALT FÜR DIE REVISION IM STRAFRECHT
Vereinbaren Sie mit Rechtsanwalt Dr. Böttner ein unverbindliches Erstgespräch zu Ihrem Urteil. Bitte beachten Sie dabei die Frist für die Einlegung der Revision.

BUNDESWEITE VERTRETUNG IN ALLEN REVISIONSVERFAHREN
Rechtsanwalt Dr. Böttner übernimmt Revisionen in der gesamten Bundesrepublik. Da die Revision im Strafrecht nahezu ausschließlich schriftlich geführt wird, spielt Ihr Wohnort für die Auswahl des Revisionsanwalts keine Rolle.
Die Spezialisierung auf das Revisionsrecht besteht seit Gründung der Kanzlei im Jahr 2005. Auf dieser Grundlage prüft Rechtsanwalt Dr. Böttner Ihr Urteil systematisch auf sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Fehler und legt Ihnen offen dar, welche Angriffspunkte tatsächlich tragfähig sind.
Der Erfolg einer Revision hängt maßgeblich von der Erfahrung des Revisionsverteidigers ab. Rechtsanwalt Dr. Böttner ist Fachanwalt für Strafrecht und bearbeitet Revisionsverfahren seit 2005 als eigenen Schwerpunkt. Er führt die Revisionsprüfung und die Begründung persönlich.
Die Revision prüft das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler. Neue Zeugen, neue Beweismittel und eine eigene Beweiswürdigung sind ausgeschlossen. Maßgeblich sind allein das schriftliche Urteil und das Protokoll der Hauptverhandlung.
Nach der Einlegung folgt die Revisionsbegründung, anschließend die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft und der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft oder des Generalbundesanwalts. Erst danach entscheidet das Revisionsgericht.
Die häufig genannte Erfolgsquote von rund drei Prozent umfasst auch Revisionen, die von vornherein nur zur Verzögerung eingelegt und später zurückgenommen werden. Aussagekräftig ist allein die Prüfung Ihres konkreten Urteils.
Die Vergütung richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens. Nach Durchsicht des Urteils erhalten Sie ein Pauschalangebot, das die Einlegung, die Revisionsprüfung, die Begründung und die Gegenerklärung umfasst.
Die Frist zur Einlegung der Revision beträgt eine Woche ab Urteilsverkündung und ist nicht verlängerbar. Nehmen Sie deshalb möglichst noch am Tag der Verkündung Kontakt auf.
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Der Erfolg einer Revision entscheidet sich in der Prüfung des Urteils, nicht im Gerichtssaal. Wer die Akte gründlich durchdringt, findet die Fehler, die andere übersehen.
Dr. Sascha Böttner (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht)
Mandanten schätzen unsere Erfolge
WAS TUN NACH EINEM STRAFURTEIL?
Rechtsanwalt Dr. Böttner ist Ihr Ansprechpartner, sobald ein Urteil gegen Sie ergangen ist. Das gilt unabhängig davon, ob Sie in der Tatsacheninstanz durch unsere Kanzlei oder durch einen anderen Rechtsanwalt verteidigt wurden. Ein Verteidigerwechsel zur Revisionsinstanz ist üblich und in vielen Fällen sinnvoll, weil die Revision eine kritische Prüfung auch der bisherigen Verteidigungsarbeit einschließt.
Entscheidend ist der Zeitpunkt. Die Revision muss binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden. Läuft diese Frist ab, wird das Urteil rechtskräftig und eine Wiedereinsetzung kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht. Melden Sie sich deshalb frühzeitig, damit die Frist gewahrt bleibt und wir die erforderliche Bearbeitungskapazität für die Revisionsprüfung reservieren können.
In einem unverbindlichen Erstgespräch gibt Ihnen Rechtsanwalt Dr. Böttner persönlich eine erste Einschätzung zu Ihrem Urteil. Nach Durchsicht des schriftlichen Urteils, des Hauptverhandlungsprotokolls und der Verfahrensakten bespricht er mit Ihnen, welche Rügen in Betracht kommen und wie die Revision aufgebaut wird. Über den Stand des Verfahrens informieren wir Sie in jedem Abschnitt.
Bei einer Durchsuchung oder Verhaftung erreichen Sie Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger rund um die Uhr über unsere Notfallnummer. In allen anderen Fällen erreichen Sie uns zwischen 08:00 und 18:00 Uhr oder jederzeit über unser Kontaktformular.