Aktuelles

An dieser Stelle informieren wir Sie über die wichtigsten und erfolgreichen Revisionsentscheidungen vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger verteidigt bundesweit erfolgreich in Revisionen im Strafrecht.

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Das nicht gewährte letzte Wort führt zur erfolgreichen Revision

von Dr. Böttner

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mal wieder mit der Frage des nicht gewährten letzten Wortes beschäftigt. Da einem Angeklagten das letzte Wort nicht gewährt wurde, rügte dieser seine Verurteilung und hatte mit dieser Revision Erfolg.

Am vorletzten Tag der Hauptverhandlung, hielt der Verteidiger des Angeklagten sein Schlusswort. Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger von Mitangeklagten fanden bereits einige Tage vorher statt. Es durften nun alle Mitangeklagten das letzte Wort sprechen, jedoch nicht der Angeklagte selbst. Anschließend wurde die Hauptverhandlung unterbrochen. Als dann im nächsten Termin die Verhandlung fortgesetzt wurde, kam es unmittelbar zur Urteilsverkündung. Auch hier gewährte man dem Angeklagten nicht das letzte Wort.

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Erfolgreiche Revision bei Aussage-gegen-Aussage Konstellation

von Dr. Böttner

Den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen immer wieder Fälle, in denen neben den Aussagen der Geschädigten keine weiteren Beweise für die Täterschaft des Angeklagten sprechen. Insbesondere im Sexualstrafrecht gibt es meist nur die Aussagen der beteiligten Personen. Aufgrund der weitreichenden negativen Konsequenzen, die eine Fehlverurteilung des Angeklagten mit sich bringt, sind gerade für solche „Aussage-gegen-Aussage“ Konstellationen strenge Anforderungen an die Beweiswürdigkeit zustellen.

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Erfolgreiche Revision: Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag

von Dr. Böttner

Nicht immer wird bei einer Straftat auch der Erfolg der Tat erreicht. Gelingt der Erfolgseintritt nicht, so liegt nur eine versuchte Straftat vor – im Falle eines Tötungsdeliktes, bei dem die angegriffene Person nicht verstirbt, also zum Beispiel ein versuchter Mord oder ein versuchter Totschlag. Der Gesetzgeber hat bei vielen Straftatbeständen bereits den Versuch mit Strafe bedroht.

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