Aktuelles

An dieser Stelle informieren wir Sie über die wichtigsten und erfolgreichen Revisionsentscheidungen vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger verteidigt bundesweit erfolgreich in Revisionen im Strafrecht.

Für eine individuelle und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Revision können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Aufhebung des Urteils wegen fehlerhafter Strafe

von Dr. Böttner

Revisionen, die auf die Strafzumessung abzielen, sind häufig schwierig, da die Festsetzung der konkreten Strafe grundsätzlich dem Tatrichter obliegt. Eine von einem im Revisionsrecht erfahrenen Rechtsanwalt verfasste Revision kann aber auch in diesem Punkt Erfolg haben. Dies zeigt auch eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).

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„Bunkern“ von Betäubungsmitteln ist keine Mittäterschaft

von Dr. Böttner

Zu einem wichtigen Bereich des Nebenstrafrechts, den Betäubungsmitteldelikten, äußerte sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung. In dem vorliegenden Fall verurteilte das Landgericht Limburg an der Lahn den Angeklagten unter anderem als Mittäter des tateinheitlich begangenen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

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Fehler in der Strafzumessung führt zum Erfolg der Revision

von Dr. Böttner

In einer aktuellen Entscheidung erinnert der Bundesgerichtshof (BGH) nochmals an die Grundsätze der Strafzumessung. Die Gerichte machen immer wieder Fehler bei der Strafzumessung, welche zu einer erfolgreichen Revision führen können. Ein Klassiker ist das doppelte Verwerten von Strafzumessungserwägungen, wie es auch in der vorliegenden Sache geschehen ist.  Das Landgericht Halle verurteilte die Angeklagte wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Gegen ihre Verurteilung wendet sich die Angeklagte mit Hilfe ihres Rechtsanwalts mittels Revision.

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