Die Wahl des richtigen Strafverteidigers

Viele Strafverteidiger und Rechtsanwälte haben kaum Erfahrung im Bereich der Revision. Jedoch ist gerade die Erfahrung der maßgebliche Erfolgsfaktor bei der Revision im Strafrecht. Aus diesem Grund bietet sich grundsätzlich ein Wechsel des Strafverteidigers für die Revision an, um einen Revisionsexperten mit der Aufgabe zu beauftragen. Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Böttner übernimmt als langjähriger Experte auf dem Gebiet des Revisionsrechts bundesweit Ihre Revisionsverteidigung.

Rechtsanwalt Dr. Böttner verteidigt bundesweit

Die wenigsten Rechtsanwälte haben Erfahrungen hinsichtlich der Revision im Strafrecht. Das Revisionsrecht mit seinen vielen Besonderheiten benötigt jedoch einen Spezialisten für den Erfolg der Revision. Ein Rechtsanwalt mit dem Erfahrungsschatz aus vielen erfolgreichen Revisionen kann die Erfolgschancen Ihrer Revision erheblich erhöhen. Prüfen Sie daher, ob Ihr bisheriger Rechtsanwalt mit dem Revisionsrecht vertraut ist. Ein Wechsel des Rechtsanwalts für das Revisionsverfahren ist keine Seltenheit und bietet sich fast immer an.

Bei der Auswahl Ihres Revisionsanwalts sind Sie örtlich nicht beschränkt. Revisionen im Strafrecht werden nahezu ausschließlich in schriftlichen Verfahren durchgeführt und Sie können daher bundesweit einen spezialisierten Strafverteidiger Ihrer Wahl mit der Revision beauftragen.

Wann lohnt sich ein Wechsel des Strafverteidigers?

Ein Wechsel des Strafverteidigers im Revisionsverfahren lohnt sich nicht nur, wenn Sie mit Ihrem bisherigen Rechtsanwalt unzufrieden waren, sondern auch aus zahlreichen anderen Gründen. Häufig sorgt bereits ein frischer Blick auf Ihren Fall für neue Ideen und Verteidigungsansätze. Außerdem beinhaltet eine umfassende Revisionsprüfung auch immer eine kritische Prüfung der bisherigen Verteidigungsarbeit. Es ist daher gängige Praxis, einen Wechsel des Rechtsanwaltes vorzunehmen, wenn eine Revision eingelegt werden soll.

Fachanwalt für Strafrecht und Revisionsspezialist Dr. Böttner

Rechtsanwalt Dr. Böttner steht Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht mit seiner langjährigen Erfahrung im Revisionsrecht tatkräftig zur Seite. Mit energischer Routine führt Rechtsanwalt Dr. Böttner gründlich und gewissenhaft Analysen von Ihrem Strafurteil, den Hauptverhandlungsprotokollen sowie allen relevanten Verfahrensakten durch. So erhalten Sie eine umfassende Aufklärung, welche zuvor versäumten oder neu entstandenen Chancen Ihnen offenstehen, um sich gegen das Urteil mittels Revision zu wehren.

Da die Revision in der Regel die letzte Chance ist, die Rechtskraft des Urteils zu verhindern, sollten Sie auf einen Revisionsspezialisten wie Rechtsanwalt Dr. Böttner vertrauen. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Böttner möglichst frühzeitig, um einen nahtlosen Übergang der Verteidigung sicherzustellen. Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung wird Ihnen Rechtsanwalt Dr. Böttner alles notwendige für einen reibungslosen Verteidigerwechsel erklären können.