Informationen

Unabhängig davon, ob Sie sich mitten im Prozess befinden oder bereits das Urteil aus dem Prozess in Ihren Händen halten – Sie sollten die Möglichkeit, Revision einzulegen, in keinem Verfahrensstadium aus den Augen verlieren. Viele erfolgreiche Revisionen haben ihren Ursprung in der Tatsacheninstanz und es lohnt sich daher, sich bereits frühzeitig über die weiteren Möglichkeiten zu informieren.

Sollten Sie Fragen zur Revision im Strafrecht und zur Vertretung im Revisionsverfahren haben, zögern Sie nicht, Kontakt mit der Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger aufzunehmen, damit wir entsprechende zeitliche Kapazitäten für Sie reservieren können.

Verteidigerwechsel

Das Revisionsrecht weist im Vergleich zu den anderen Rechtsgebieten einige Besonderheiten auf. Daher ist es im Revisionsverfahren wichtig, auf den Erfahrungsschatz des Rechtsanwalts Wert zulegen. Auch ein Wechsel des Rechtsanwalts ist dabei keine Seltenheit und bietet sich fast immer an.

Berufung

Die Unterscheidung zwischen Berufung und Revision führt häufig zu Verwirrung. Beide Rechtsmittel unterscheiden sich jedoch erheblich. Hat man den Unterschied aber einmal verstanden, fällt die Unterscheidung gar nicht mehr so schwer.

IHR RECHTSANWALT FÜR DIE REVISION IM STRAFRECHT | DR. SASCHA BÖTTNER (FACHANWALT FÜR STRAFRECHT)

Spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Strafverfahren wegen einer Sexualstraftat | Bundesweite Verteidigung.

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