Aktuelles

An dieser Stelle informieren wir Sie über die wichtigsten und erfolgreichen Revisionsentscheidungen vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger verteidigt bundesweit erfolgreich in Revisionen im Strafrecht.

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Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage durch Revision überprüfbar

von Dr. Böttner

Vor allem in Aussage gegen Aussage Konstellationen hat das Gericht die Beweiswürdigung detailliert darzustellen, erst recht bei Zeugen von Hörensagen.

Der Beschuldigte konnte sich erfolgreich mittels einer durch die Strafverteidigung begründete Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts wehren. Konkret ging es um die Beweiswürdigung im Fall einer Aussage gegen Aussage Konstellation. Das Revisionsgericht stellte dabei einige Grundlagen klar.

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Erfolgreiche Revision bezüglich versuchten Totschlags

von Dr. Böttner

Das Erkennen einer rettungsbereiten Person kann für einen unbeendeten Versuch sprechen. Ein strafbefreiender Rücktritt ist dann möglich.
Der Beschuldigte wehrte sich mittels einer durch die Strafverteidigung begründeten Revision gegen eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags erfolgreich. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte im Revisionsverfahren fest, dass kein fortgesetzter Tötungsvorsatz bewiesen werden kann, wenn der Täter sich bewusst ist, dass eine hilfsbereite Person vorhanden und damit ein Überleben wahrscheinlich ist. Somit kann von einem unbeendeten Versuch ausgegangen werden und der Täter kann durch Aufgabe der weiteren Tatausführung gemäß § 24 StGB strafbefreiend zurücktreten.

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Erfolgreiche Revision: Umfahren einer roten Ampel erlaubt

von Dr. Böttner

Teilweise erlauben örtliche Begebenheiten das Umfahren einer roten Ampel, zum Beispiel über einen Parkplatz oder eine Tankstellen. Ob dies erlaubt ist, war in Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens vom Gericht zu klären. Das OLG Hamm hält das Nutzen von Schleichwegen für rechtmäßig und die Revision hat somit Erfolg gehabt.

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