Aktuelles

An dieser Stelle informieren wir Sie über die wichtigsten und erfolgreichen Revisionsentscheidungen vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger verteidigt bundesweit erfolgreich in Revisionen im Strafrecht.

Für eine individuelle und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Revision können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Kein Widerruf der Bewährung, wenn Bewährungszeit verlängert werden kann

von Dr. Böttner

Eine Bewährungsstrafe kann nach § 56f. Abs. 1 StGB widerrufen werden, wenn der Verurteilte in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, dass sich die positive Erwartung, die der Strafaussetzung zu Grunde lag, nicht erfüllt hat. Erfolgt solch ein Widerruf, muss der Beschuldigte die Freiheitsstrafe im Gefängnis absitzen.

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Notwehr trotz Provokation?

von Dr. Böttner

Insbesondere bei Körperverletzungen stellt sich häufig die Frage, ob der Beschuldigte in Notwehr gehandelt hat oder nicht. Aus dem Bereich der Notwehr hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun eine wichtige Entscheidung getroffen. Dabei ging es um die Frage, wann das Notwehrrecht aufgrund vorangegangener Provokation eingeschränkt ist.

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Erbschaft durch den Täter nach einem Tötungsdelikt

von Dr. Böttner

Es kann die Situation eintreten, dass der Täter eines Tötungsdeliktes zugleich auch potentieller Erbe des Opfers ist. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob der Täter tatsächlich das Erbe antreten kann oder er von diesem ausgeschlossen ist. Mit diesem Problem hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) zu beschäftigen.

Das Landgericht Lübeck hatte den Angeklagten wegen Mordes an seiner Mutter zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Gleichzeitig ordnete das Landgericht die Einziehung des Nachlasses der Getöteten an. Unter anderem auch gegen diese Einziehungsanordnung wehrte sich der Angeklagte mit Hilfe der Revision.

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