Aktuelles

An dieser Stelle informieren wir Sie über die wichtigsten und erfolgreichen Revisionsentscheidungen vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger verteidigt bundesweit erfolgreich in Revisionen im Strafrecht.

Für eine individuelle und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Revision können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Revision: Fehlerhafte Strafzumessung bei vertypten Milderungsgründen

von Dr. Böttner

Allzu oft führt eine fehlerhafte Strafzumessung zur Aufhebung eines Urteils. Gerade wenn gesetzlich vorgesehene, sogenannte „vertypte“ Milderungsgründe vorliegen, kommt es schnell zu Fehlern bei der Strafzumessung.

Vertypte Milderungsgründe können nämlich nicht nur als allgemeines Strafzumessungskriterium im Sinne des § 46 Abs. 2 S. 2 StGB strafmildernd berücksichtigt werden. Sie können darüber hinaus auch zu einer Strafrahmenverschiebung gemäß § 49 Abs. 1 StGB, oder aber zu der Annahme eines (sonst nicht erreichten) minder schweren Falles sowie zur Ablehnung eines (sonst erreichten) besonders schweren Falles führen. Dabei muss das Gericht zu erkennen geben, dass es diese verschiedenen Möglichkeiten erkannt und sich damit auseinandergesetzt hat.

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Keine Hehlerei bei Beuteverteilung durch Überweisung

von Dr. Böttner

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst entschieden, dass der Tatbestand der Hehlerei nicht durch die Verteilung der Tatbeute in Form einer Überweisung erfüllt werden kann.

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Revision erfolgreich: Keine besonders schwere Brandstiftung

von Dr. Böttner

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied einen Fall, bei dem der Angeklagte zuvor durch das Landgericht Rostock wegen besonders schwerer Brandstiftung im Sinne des §§ 306a Abs. 1 Nr. 1, 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt wurde. Dagegen wehrte sich der Verurteilte mit seinem Rechtsanwalt erfolgreich mittels Revision.

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