Aktuelles

An dieser Stelle informieren wir Sie über die wichtigsten und erfolgreichen Revisionsentscheidungen vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger verteidigt bundesweit erfolgreich in Revisionen im Strafrecht.

Für eine individuelle und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Revision können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Lückenhafte Beweisführung führt zur erfolgreichen Revision

von Dr. Böttner

Erneut hatte eine Revision Erfolg, weil das Gericht Fehler bei der Beweiswürdigung gemacht hat. Gemäß § 261 StPO entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung. Grundsätzlich hat das Gericht einen großen Spielraum bei der Beweiswürdigung. Nur wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich oder gegen denklogische Gesetze verstößt, kann mittels Revision die Beweiswürdigung direkt angegriffen werden. Das OLG Hamm musste sich nun mit genau dieser Problematik im Rahmen des § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) beschäftigen: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

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Geldfälschung: Täter muss Fälschung beim Erhalt erkannt haben

von Dr. Böttner

Je komplexer ein Straftatbestand ist, desto größer sind in der Regel die Erfolgsaussichten für eine Revision. Ein gutes Beispiel ist die Geldfälschung, bei der viele Einzelfragen stark umstritten sind und daher häufig Fehler durch die Gerichte gemacht werden.

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Besitz von Drogen in nicht geringer Menge begründet allein noch kein Handel treiben

von Dr. Böttner

Wer Drogen in nicht geringer Menge anbaut und besitzt, macht sich nicht automatisch des Drogenhandels strafbar.

In einem strafrechtlichen Revisionsverfahren musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage beschäftigen, welche Straftatbestände beim Anbau von Cannabis und dem Aufbewahren der so entstandenen Betäubungsmittel einschlägig sind.

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