Erfolgreiche Revision bei verspäteter Urteilsabsetzung

Eine erfolgreiche Revision kann sich entweder auf Verfahrensfehler oder materielle Fehler stützen. Das Strafprozessrecht ist ein sehr formalisiertes Verfahren und an vielen Stellen lauern Fallstricke für das Gericht. Im Rahmen einer gründlichen Revisionsprüfung durch einen Revisionsspezialisten ist es gerade Aufgabe des Rechtsanwalts, genau diese Fehler aufzuspüren und ordnungsgemäß zu begründen. Dabei können insbesondere Verfahrensfehler häufig zur vollständigen Aufhebung des Urteils führen.

Dies war auch in einem Verfahren der Fall, in dem das Gericht das Urteil zu spät gefertigt hatte. Gemäß § 275 I StPO sind die Urteilsgründe unverzüglich zu den Akten zu bringen, spätestens hat dies jedoch fünf Wochen nach der Verkündung des Urteils zu erfolgen. Im hiesigen Fall hatte das Gericht diese Frist jedoch um drei Tage überschritten.

Wenig überraschend hob der Bundesgerichtshof daher auf Antrag der Verteidigung das Urteil auf, da es sich bei einem Verstoß gegen § 275 StPO um einen absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 7 StPO handelt. Bereits eine geringe Überschreitung dieser gesetzlichen Frist kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der Urteilsgründe beeinflusst, wie der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung noch einmal klarstellt.

BGH Beschluss vom 12.03.2020 – 4 StR 30/20