Das Verfahren rund um den möglichen Subventionsbetrug beim Bau der Yachthafenresidenz in Rostock geht weiter. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ein Urteil des Landgerichts Rostock in weiten Teilen auf und verwies das Verfahren zur Neuverhandlung an das Landgericht Schwerin zurück. In diesem Rahmen musste sich der BGH mit Fragestellungen zum Subventionsbetrug und dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt beschäftigen. Der Angeklagte soll polnische Arbeiter auf seiner Baustelle beschäftigt haben, ohne Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abgeführt zu haben. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, das Großprojekt künstlich in zwei Teile aufgespalten zu haben, um EU-Bestimmungen zur Gewährung von Fördermitteln zu umgehen.