Wenig überraschend ist der Besitz und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wie Cannabis, Heroin, Kokain oder Crystal Meth in Deutschland verboten. Welche Strafe konkret droht, ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Bei einer Verurteilung wegen eines Drogendelikts muss das Gericht einige Besonderheiten beachten. Insbesondere kommt es für die Strafhöhe ganz entscheidend darauf an, welche Art von Droge in welcher Menge gehandelt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun erneut entschieden, dass an die Beweiswürdigung des Gerichts im Betäubungsmittelstrafrecht hohe Anforderungen gestellt werden. Nur wenn der Handel lückenlos nachgewiesen werden kann, darf der Angeklagte deswegen verurteilt werden.