Strafrecht Blog

  • Gerade DNA-Spuren und deren Verwertung führen in letzter Zeit vermehrt zu erfolgreichen Revisionen. Wenn die Polizei DNA-Spuren findet, wird Beschuldigten häufig suggeriert, sie seien zweifelsfrei überführt. Es obliegt dann dem Fachanwalt für Strafrecht darzulegen, dass der Beweiswert häufig nicht so hoch ist, wie oftmals angenommen. Aus der Praxis als Verteidiger in Revisionsverfahren kennen wir viele Beispiele, in denen Landgericht an den hohen Anforderungen der Prüfung und Darlegung von DNA-Spuren gescheitert sind und die Revision Erfolg hatte.

  • Eine Hausdurchsuchung greift erheblich in die Privatsphäre eines Menschen ein. Aus diesem Grunde darf diese nur unter strengen Voraussetzungen erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich jüngst mit einem Fall beschäftigt, in dem die Voraussetzungen einer Durchsuchung nicht erfüllt wurden. Dabei wurde folgendes klargestellt: Wenn nicht klar ist, in welchem Zeitraum eine Straftat stattgefunden haben soll, darf auch nicht durchsucht werden.

  • Das Amtsgericht Weimar hat bereits 2016 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 43 km/h eine Geldbuße von 160 € gegen einen Autofahrer verhängt und zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat Dauer angeordnet. Der Betroffene hatte sich dahingehend geäußert, dass er die Beschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzung – wahrscheinlich – nicht beachtet habe und er von einem Augenblicksversagen seinerseits ausgehe. Gegen das Urteil des Amtsgerichts hat der Betroffene deswegen Beschwerde eingelegt und hatte letztendlich Erfolg. Das Oberlandesgericht Jena stellte nämlich fest, dass insbesondere das im Urteil verhängte Fahrverbot so nicht bestehen könne.

  • Wer Auto fährt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, dem droht wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Viel entscheidender ist für viele Angeklagte allerdings die Frage, ob sie bei einer Verurteilung auch ihren Führerschein abgeben müssen. Unter den Voraussetzungen des § 69 StGB ist dies grundsätzlich möglich. Besonders entscheiden ist in diesen Fällen immer, wie viel Promille der Fahrer zum Tatzeitpunkt hatte. Wird die Blutalkoholkonzentration erst zu einem späteren Zeitpunkt gemessen, ist eine Rückrechnung auf den Tatzeitpunkt erlaubt. Das Gericht muss sich bei § 316 StGB aber immer auch damit befassen, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig war. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 2,0 Promille bei Tatbegehung liegt eine verminderte Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB nahe. Ab 3,0 Promille wird regelmäßig von der Schuldunfähigkeit ausgegangen. Damit musste sich nun auch das OLG Karlsruhe im Rahmen einer Revision befassen:

  • Wucher sorgt nicht nur für die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäft, sondern kann auch strafrechtliche Folgen haben. Wegen Wuchers nach § 291 StGB macht sich strafbar, wer die Zwangslage oder Unerfahrenheit eines anderen dadurch ausbeutet, dass er sich für eine Leistung einen Vermögensvorteil verschafft, der in einem auffälligen Missverhältnis zu dieser Leistung steht. Das OLG Köln hat in einer neuerlichen Entscheidung betont, dass an das Ausnutzen einer Zwangslage sehr hohe Anforderungen zu stellen sind. Bei der Beauftragung eines Schlüsseldienstes liegt alleine wegen des Ausgesperrtseins aus der Wohnung noch keine Zwangslage vor.

  • Grundsätzlich ist die Schuld des Täters Grundlage für die Zumessung der Strafe. Daneben werden nach § 46 Abs. 2 StGB auch weitere Umstände wie zum Beispiel die Beweggründe des Täters, sein Vorleben und die Auswirkungen der Tat bei der Höhe der Strafe berücksichtigt. Inwiefern Vorstrafen bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden dürfen, hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einer Revisionsentscheidung nochmals verdeutlicht. Außerdem machte das Revisionsgericht deutlich, dass bei Anzeichen von psychischen Problemen grundsätzlich eine Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB erörtert werden muss.

  • Wer einem anderen eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt, um sie für sich oder einen Dritten zu behalten, macht sich nach § 242 StGB wegen Diebstahls strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Nach § 248a StGB wird der Diebstahl einer geringwertigen Sache nur auf Antrag des Betroffenen verfolgt. „Geringwertig“ sind Sachen, die einen Wert von unter 50 € haben. Doch wird es auch bei der Art und Höhe der verhängten Strafe berücksichtigt, dass lediglich eine Sache mit geringem Wert gestohlen wurde? Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm sagt ganz eindeutig: „Ja!“

  • Grundsätzlich ist in geeigneten Strafverfahren eine sogenannte Verständigung nach § 257 c StPO möglich. Hierbei tauscht sich das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens aus. Der häufigste Anwendungsfall einer Verständigung ist die Einigung über das zu erwartende Strafmaß für den Fall eines Geständnisses.

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich mit der Frage befassen, ob es für eine Verurteilung genügen kann, wenn lediglich ein Zeuge den Angeklagten auf einem Lichtbild identifiziert. Grundsätzlich sind Zeugenaussagen eher unzuverlässige Beweismittel. Oft können sich Zeugen an den genauen Vorgang nicht mehr erinnern, erfinden Dinge dazu, die so nicht passiert sind oder meinen fälschlicherweise, den Angeklagten auf einem Foto wiederzuerkennen. Um dieses Risiko zu minimieren, werden den Zeugen daher meistens mehrere Fotos vorgelegt, die neben dem Angeklagten auch unbeteiligte Personen zeigen.

  • Der BGH hat in einer wichtigen Revisionsentscheidung erneut herausgestellt, dass bei einer Verurteilung im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts der Wirkstoffgehalt der sichergestellten Drogen eine erhebliche Rolle für die Strafe spielt. Insbesondere muss das Gericht den Wirkstoffgehalt dann feststellen, wenn nicht sicher ist, ob tatsächlich eine „nicht geringe Menge“ des Betäubungsmittels vorliegen könnte. Eine Schätzung des Wirkstoffgehalts ist dann nicht mehr ausreichend.

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